Norm: AußStrG §2 Abs3 Z2ABGB §433GBG §32 Abs1UHG §4
Rechtssatz: Ein offensichtlicher Schreibfehler, der nach der ganzen Gestaltung des Vertrages und der Aufsandungserklärung keinen Zweifel aufkommen lässt, steht der Bewilligung der Einverleibung nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 2250/96k Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 2250/96k 5 O... mehr lesen...