Entscheidungsgründe: I. 1. J E studiert an der Kath.-Theologischen Hochschule in Linz Theologie. Sein Aufenthaltsort war Kefermarkt. Zur Durchführung seines Studiums hat er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Linz verlegt; er wohnt in der S-Straße. ... römisch eins. 1. J E studiert an der Kath.-Theologischen Hochschule in Linz Theologie. Sein Aufenthaltsort war Kefermarkt. Zur Durchführung seines Studiums hat er seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Linz verlegt; er wohnt... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art18 Abs2StudFG 1983 §13 Abs2StudFG 1983 §13 Abs4Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 16.09.85, BGBl 429, über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem StudFG §5 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...