Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.01.2025, Zl. 11906575, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Studienbeihilfe vom 13.03.2024 von der belangten Behörde bewilligt und ihr ab März 2024 eine monatliche Studienbeihilfe von € 253,00 und ab September 2024 bis Februar 2025 eine monatliche Studienbeihilfe von € 326,00 gewährt. 2. Mit dem (im Vorstellungsweg ergangenen) und in weiterer Folge bekämpften Senatsbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.05.2019, Zl. 1719009048 gab der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Graz der Vorstellung der Beschwerdeführerin keine Folge und bestätigte den Bescheid vom 27.02.2019. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 15.05.2019 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien (im Folgenden: belangte Behörde) vom 26.01.2015, Nr. 328903701, wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgetragen, die im Kalenderjahr 2013 bezogene Studienbeihilfe in der Höhe von insgesamt 3.800 Euro wegen Ruhen des Anspruchs zurückzuzahlen. Der Bescheid wurde am 06.02.2015 durch Hinterlegung zugestellt. 2. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, vom 28.01.2014, Bescheid Nr. 307157401, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), wohnhaft in XXXX, aufgefordert, von der im Kalenderjahr 2012 bezogenen Studienbeihilfe 1.775,- Euro wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze im Sinne des § 49 Abs. 3 StudFG zurückzuzahlen. 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Innsbruck, vom ... mehr lesen...