Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.01.2025, Zl. 11906575, wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung einer Studienbeihilfe vom 13.03.2024 von der belangten Behörde bewilligt und ihr ab März 2024 eine monatliche Studienbeihilfe von € 253,00 und ab September 2024 bis Februar 2025 eine monatliche Studienbeihilfe von € 326,00 gewährt. 2. Mit dem (im Vorstellungsweg ergangenen) und in weiterer Folge bekämpften Senatsbes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 02.05.2019, Zl. 1719009048 gab der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Graz der Vorstellung der Beschwerdeführerin keine Folge und bestätigte den Bescheid vom 27.02.2019. Die Rechtsmittelbelehrung weist auf eine Beschwerdemöglichkeit binnen Frist von vier Wochen hin. Der Bescheid wurde der Beschwerdeführerin am 15.05.2019 durch Hinterlegung zugestellt. 2. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...