Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §27 Abs5 idF 1985/361;StudFG 1983 §28 Abs2 lita idF 1985/361;
Rechtssatz: Der Berücksichtigung der im Antrag auf Gewährung eines Begabtenstipendiums angeführten zwei Teilprüfungen eines Rigorosums steht entgegen, dass für Rigorosen (ebenso wie für Diplomprüfungen), die aus Teilprüfungen bestehen, nur die Einordnung unter § 28 Abs 2 lit a Studienförderungsgesetz 1983 ... mehr lesen...