Entscheidungen zu § 27 Abs. 2 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 99/12/0058

Die 1959 geborene Beschwerdeführerin ist seit 1980 verheiratet und hat 4 Kinder. In der Zeit ab 1978 bis 1991 war sie wiederholt kurzfristig (bis 3 Monate) bei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt und bezog zwischendurch Karenzgeld bzw. Notstandshilfe. Im Sommersemester 1995 begann sie an der Universität X. ihr Studium der Studienrichtung Soziologie, sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Studienzweig. Ihren am 11. Mai 1995 gestellten Antrag auf Gewährung der Studienbei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 99/12/0058

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art7;StudFG 1992 §27 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs1 idF 1994/619;StudFG 1992 §8 Abs2 idF 1994/619;StudFG 1992 §9 Z1;
Rechtssatz: Das StudFG 1992 stellt offenkundig auf das steuerpflichtige Einkommen ab (Hinweis E 16.3.1999, 97/08/0554). Das ergibt sich insbesondere aus § 8 Abs 1 Z 2 iVm § 9 Z 1 StudFG 1992, der ausdrücklich bestimmte nach dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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