Entscheidungen zu § 25 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1991/2/22 89/12/0114

Der Beschwerdeführer war Studierender der Studienrichtung Landwirtschaft an der Universität für Bodenkultur. Mit Bescheid vom 27. Oktober 1986 erhielt er für das Studienjahr 1986/87 eine Studienbeihilfe von S 45.500,--, zahlbar in zehn Monatsraten zu S 4.550,--, zuerkannt. Am 22. Jänner 1987 legte der Beschwerdeführer die letzte Teilprüfung zur zweiten Diplomprüfung ab und teilte diesen Umstand der Studienbeihilfenbehörde am 27. Februar 1987 mit. Im Sommersemester 1987 beg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.1991

RS Vwgh 1991/2/22 89/12/0114

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §24 Abs1;StudFG 1983 §24 Abs2;StudFG 1983 §25;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Studienbeihilfe erlischt kraft Gesetzes, und zwar unabhängig von der Erlassung eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1989120114.X02 Im RIS seit 26.02.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.1991

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