Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Salzburg die Studienrichtung "Geschichte und Sozialkunde (Lehramt)" (im folgenden G/LA) und "Französisch (Lehramt)" (im folgenden F/LA). Die erste Diplomprüfung in der Studienrichtung G/LA legte sie im Sommersemester 1993, die erste Diplomprüfung in der Studienrichtung F/LA im Wintersemester 1993/94 ab. Im Sommersemester 1995 absolvierte sie ein Auslandsstudium an der Universität Reims Champagne Ar... mehr lesen...
Index: 72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §18 Abs1;StudFG 1992 §18 Abs2;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §2 Abs1;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §3 Abs4;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs5;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs6;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs7; Hinweis au... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin studiert an der Universität Wien (seit dem Wintersemester 1986/87) die kombinierten Studienrichtungen "Deutsche Philologie (Lehramt an höheren Schulen)" und "Klassische Philologie (Lehramt an Höheren Schulen) (Latein)". Sie legte die erste Diplomprüfung der ersten Studienrichtung Deutsche Philologie am 3. November 1989 ab, jene... mehr lesen...
Index: 72/07 Geistes- und naturwissenschaftliche Studienrichtungen72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §18 Abs1;StudFG 1992 §18 Abs2;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §2 Abs1;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §3 Abs4;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs5;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs6;Studienrichtung geisteswissenschaftlich naturwissen §5 Abs7; ... mehr lesen...