Entscheidungen zu § 93 Abs. 1 StVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 2000/05/12 VwSen-420277/5/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß Art.129a Abs.1 Z.2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z.2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Diese Behauptung der Rechtsverletzung muss zumindest denkmöglich sein (vgl. die Nachweise bei Klecatsky - Öhlinger, Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts, Wien 1984, 149 f). In diesem Zusammenhang bringt der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.05.2000

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