Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Verordnung vom 7. November 1975 beschloß der Gemeinderat von Vöcklabruck unter Hinweis auf den Ausbau der Bundesstraße 1, bestimmte, im Lageplan des Detailprojektes Baulos Dürnau ausgewiesene, Grundflächen als öffentliche Verkehrsflächen der Stadtgemeinde neu zu errichten und als öffentliche Wege einzureihen. Mit seiner Ermächtigung beantragte die Bundesstraßenverwaltung die Durchführung des Grundeinlösungs- und Enteignungsverfahrens im Sinne der ... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8500 Straßen
Norm: StGG Art5 StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEisenbahnenteignungsG §17 Abs1Oö LStVG 1975 §59, §60 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 StGG Art. 6 heute ... mehr lesen...