Entscheidungen zu § 54 Abs. 2 StVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/4/15 LVwG-340-4/2020-R18

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Magdalena Honsig-Erlenburg über die Beschwerde des M S, F, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 23.01.2020, betreffend Mindestsicherung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Spruch: wie folgt zu lauten ha... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 15.04.2020

RS Lvwg 2020/4/15 LVwG-340-4/2020-R18

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.04.2020 Norm: MSG Vlbg 2010 §8 Abs3MSV Vlbg 2010 §9 Abs4 litdStVG §54 Abs2StVG §54 Abs5
Rechtssatz: Das Haftentlassungsgeld ist als Vermögen in Form von Ersparnissen zu qualifizieren und kann nicht als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden. Schlagworte Mindestsicherung, Haftentlassungsgeld kein Einkommen, Vermögen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 15.04.2020

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