Entscheidungen zu § 44 Abs. 2 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/23 97/17/0093

Der Beschwerdeführer war Strafgefangener in der Justizanstalt Sonnberg und verrichtete dort als Facharbeiter die ihm zugewiesene Arbeit. Aufgrund einer Zeugenladung für den 26. August 1996 wurde er am 20. August 1996 an das landesgerichtliche Gefangenenhaus Linz überstellt. Die Rücküberstellung erfolgte am 28. August 1996. Nach dem Akteninhalt beantragte der Beschwerdeführer mit der Eingabe vom 5. September 1996 - der Antrag befindet sich nicht in den Verwaltungsakten - für den Ze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.03.1998

RS Vwgh 1998/3/23 97/17/0093

Index: 25/02 Strafvollzug27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §17;GebAG 1975 §18 Abs1 Z2 lita;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2;StVG §44 Abs1;StVG §44 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Entschädigung für Zeitversäumnis nach dem GebAG kommt es nicht darauf an, ob der Strafgefangene ein "Recht auf Arbeit" oder ein Recht auf eine bestimmte Arbeit hat oder nicht, sondern ob ihm ein Verdienst wegen seiner durch die ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.03.1998

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