Norm: BStG §5stmk LStVG 1964 §40 Abs1StVO §98 Abs4
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit eines Bürgermeisters, der anläßlich des Umbaues einer Brücke jene Umstände nicht erheben läßt und der Behörde bekannt gibt, die diese zur Erlassung einer Gewichtsbeschränkung veranlassen müßte. Entscheidungstexte 2 Ob 56/72 Entscheidungstext OGH 14.03.1973 2 Ob 56/72 ... mehr lesen...