Entscheidungen zu § 27 Abs. 3 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1986/2/13 8Ob76/85

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 30.000,-- s.A. Dieser sei seiner Pflicht gemäß § 93 StVO zur Bestreuung des Gehsteiges vor seinem Haus in W*****, nicht nachgekommen. Sie sei deshalb auf dem Gehsteig zu Sturz gekommen und habe einen Bruch der rechten Speiche erlitten. Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung von S 30.000,-- s.A. Dieser sei seiner Pflicht gemäß Paragraph 93, StVO zur Bestreuung des Gehsteiges vor seinem Haus in W*... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1986

RS OGH 1986/2/13 5Ob5/70 (5Ob6/70), 8Ob76/85

Norm: stmk LStVG §26 Abs2stmk LStVG §27 Abs3
Rechtssatz: "Anrainer" im Sinne dieser Bestimmungen ist derjenige, dessen Liegenschaft mit einer anderen, im fremden Eigentum stehenden Liegenschaft eine gemeinsame Grundgrenze (Rain) oder wenigstens einen gemeinsamen Grenzpunkt besitzt. Nicht mehr von einer anrainenden, sondern nur von einer "benachbarten" Liegenschaft kann gesprochen werden, wenn sich zwischen zwei Liegenschaften eine dri... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.01.1970

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