Entscheidungen zu § 22 Abs. 1 StVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2021/4/28 W170 2241695-1

Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person des RevInsp XXXX wird festgestellt: RevInsp XXXX ist eingeteilter Justizwachebeamter und wurde am 20.08.2019 in der Justizanstalt Wien-Mittersteig verwendet. RevInsp XXXX befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und gehört keinem Personalvertretungsorgan an. RevInsp XXXX ist bis dato disziplinarrechtlich unbescholt... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.04.2021

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