Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden der am 7. Februar 1958 geborene Wilhelm Peter P*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, erster Fall, StGB. (I 1), des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB. (I 2), des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143, erster und zweiter Fall, StGB. (II 4) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffGes. (IV 1); Auf Grund des Wahrspruchs der Ges... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Dezember 1942 geborene Bundesbeamte Oberrevident Franz A wurde des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als leitendes Bauaufsichtsorgan der BUNDESGEBöUDEVERW*** I für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarete D Vermögensvorteile, und zwar am 27.Juli (richtig: Juni; siehe Bd. I S. 157) 1979 14.200 S und am 31.Oktober 1979 4.300 S angenommen. Eine Verurteilung zur Zahlung eine... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verurteilte den Amtsrat der Bundesgebäudeverwaltung I Ing. Friedrich A wegen des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB zufolge dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 330 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 120 Tagen Freiheitsstrafe. Es wertete bei der Strafbemessung die Wiederholung der Tat als erschwerend, hingegen den bisher ordentlichen Lebenswandel als mildernd. ... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den am 10.Juli 1940 geborenen Kontrollor der Bundesgebäudeverwaltung I Walter A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs 2 StGB schuldig und verurteilte ihn nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 StGB Das Erstgericht erkannte den am 10.Juli 1940 geborenen Kontrollor der Bundesgebäudeverwaltung römisch eins Walter A des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach Paragraph 304, Absatz 2, StGB schuldig und veru... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte die nunmehr 33jährige Wanda A des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 1, 85 Z. 2 StGB., des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB., des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs. 1 und 3 Z. 1 StGB., des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB., des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB., des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 StVG §20 StGB § 32 heute StGB § 32 gültig ab 01.03.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996 StGB § 32 gültig von 01.01.1975 bis 28.02.1997 StVG § 20 heute ... mehr lesen...