Entscheidungen zu § 179 Abs. 1 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1998/3/13 19Bs5/98

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Entscheidung | OGH | 13.03.1998

RS OGH 1998/3/13 19Bs5/98

Norm: StGB §21 Abs2StPO §494aStVG §162 Abs2 Z1StVG §179 Abs1StVG §179 Abs2
Rechtssatz: 1. Über den Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme entscheidet im Fall einer Verurteilung wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen strafbaren Handlung gemäß § 494 a grundsätzlich das im neuen Verfahren erkennende Gericht. 2. Der Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme anläßlich einer neuen Verurteilung ist gemäß § 494 a ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1998

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