Entscheidungen zu § 17 Abs. 3 StVG

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RS UVS Oberösterreich 1999/06/23 VwSen-330009/3/Gu/Pr

Rechtssatz: Die Stillegung einer Mühle betrifft nicht die Zulässigkeit der Weiterverwendung zur Vermahlung eigener landwirtschaftlicher Produkte. Berufung Folge gegeben, Straferkenntnis aufgehoben, Verfahren eingestellt. Schlagworte gewerbliche Mühle, Stillegung, Vermahlungsmenge, MStVG- Geltungsbereich, eigene landwirtschaftliche Produkte, Veredelung, Zulässigkeit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 23.06.1999

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