Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit handschriftlichem Schreiben vom 20.09.2022, eingelangt am 26.09.2022, brachte der Beschwerdeführer bei der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) eine Beschwerde ein und führte darin im Wesentlichen aus, er habe zwei mit 24.08.2022 datierte Sachverhaltsdarstellungen eingebracht, die als datenschutzrechtliche Beschwerden anzusehen seien. Von den diesen zugrundeliegenden Er... mehr lesen...