Der Beschwerdeführer hat - nach den Angaben in der Gegenschrift - fünf Freiheitsstrafen in der Dauer von insgesamt 31 Jahren und 11 Monaten zu verbüßen. Danach wäre das voraussichtliche Strafende der 14. Jänner 2010. Der Beschwerdeführer wird seit 10. Jänner 1997 in der Justizanstalt X angehalten. Mit dem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 27. Juni 2000 stellte der Beschwerdeführer ein "Ansuchen um Strafvollzugsortsänderung in die Justizanstalt Y". Zur Begründung: machte... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §10 Abs1;StVG §159 Abs2;StVG §161;
Rechtssatz: Die Erledigung des vom Strafgefangenen gestellten Antrages auf Änderung des Strafvollzugsortes durch Überstellung von der Justizanstalt X in die (Sonder)Justizanstalt Y , für dessen Entscheidung der Bundesminister für Justiz (als oberste Vollzugsbehörde) zuständig ist (§ 10 Abs 1; § 161 zweiter Sat... mehr lesen...