Entscheidungen zu § 156c StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2014/4/9 33Bs39/14y

Norm: StVG §16 Abs3StVG §16aStVG §156c
Rechtssatz: Die Bewilligung eines elektronisch überwachten Hausarrests hängt stark von den Umständen des  jeweiligen Einzelfalls ab und begründet nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 16a Abs 3 StVG, wenn das Vollzugsgericht von der bisherigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen dieser Vollzugsform abweicht, eine solche fehlt oder uneinheitlich ist. Dabei ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.2014

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