Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litd StVG §152a Abs1, §167 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
1. Der Antragsteller wurde mit am 25. April 2014 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck wegen des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§15, 105 Abs1, 106 Abs1 Z1 Strafgesetzbuch (StGB) und des Vergehens der teils versuchten Nötigung nach §§105 Abs1 und 15 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Jahr verurteilt. Gleichzeitig wurde er gemäß §21 Abs2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Am 29. Juni 2015 stellte er... mehr lesen...