Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 StEG 2005

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2004/6/25 1Ob138/04g

Begründung: Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte mit Beschluss vom 19. 3. 2001 fest, dass dem Kläger für die vermögensrechtlichen Nachteile, die durch seine Verwahrungs- und Untersuchungshaft vom 30. 11. 1994 bis 21. 12. 1994 im Zuge des gegen ihn geführten Strafverfahrens verursacht wurden, ein Ersatzanspruch nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz (StEG) zustehe. Bereits zuvor war der Kläger von allen wider ihn erhobenen Vorwürfen gemäß § 259 Z 3 StPO freigesproc... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.06.2004

TE OGH 1989/8/30 14Os87/89

Gründe: Das Oberlandesgericht Linz (als gemäß § 6 Abs. 1 StEG zuständiger Gerichtshof) sprach mit dem angefochtenen Beschluß aus, daß Cäcilia Manuela S***-M*** für die durch die Anhaltung vom 2. Mai 1987, 12 Uhr 45, bis zum 20.Mai 1987, 15 Uhr, entstandenen vermögensrechtlichen Nachteile gegen den Bund ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. a StEG zustehe, dies jedoch für die Anhaltung vom 11.April 1987, 12 Uhr 45, bis zum 2.Mai 1987, 12 Uhr 45, nicht der Fall sei. Die von der O... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1989

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