Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 StbG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2001/1/30 2000/01/0202

Die beiden 1959 (ad 1) bzw. 1955 (ad 2) in Israel geborenen Beschwerdeführer traten im Wege der österreichischen Botschaft in Tel Aviv in Angelegenheiten ihrer Staatsbürgerschaft an die Wiener Landesregierung (die belangte Behörde) heran und beantragten mit Schreiben vom 14. September 1999 die Erlassung eines Bescheides. In der Folge stellte die belangte Behörde gemäß §§ 39 und 42 Abs. 1 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 mit Bescheid vom 4. Februar 2000 "von Amts wegen" fest, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.2001

RS Vwgh 2001/1/30 2000/01/0202

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1949 §9 Abs2;StbG 1985 §27 Abs1;StbG 1985 §42 Abs1;
Rechtssatz: Die Judikatur zu § 9 Abs 1 Z 1 StbG 1949 stellt auf den Willen "etwas zu erlangen" bzw auf eine "entsprechende Willenserklärung" ab. Es kann jedoch nicht schlichtweg gesagt werden, in dem Unterbleiben einer Ausschlagungserklärung manifestiere sich der Wille zur Erlangung der fremden Staat... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/22 93/01/0016

Mit Bescheid vom 10. April 1987 stellte die belangte Behörde fest, daß die Beschwerdeführerin dadurch, daß sie am 20. Dezember 1956 die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik erworben habe, gemäß § 9 Abs. 2 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1949 die österreichische Staatsbürgerschaft verloren habe. Hiezu wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe die österreichische Staatsbürgerschaft nach ihrem Vater durch Geburt erworben. Ihren Eltern sei - wie sich aus dem Schrei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.06.1994

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0016

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: StbG 1949 §9 Abs1 Z1;StbG 1949 §9 Abs2;StbG 1985 §42 Abs1;
Rechtssatz: Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß § 9 Abs 1 Z 1 StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993010016.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

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