Entscheidungen zu § 43 Abs. 3 StbG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 1994/4/27 94/01/0336

Die gegenständliche, vom Beschwerdeführer bekämpfte Erledigung vom 2. Februar 1994 wurde - wie sich aus der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung ergibt - für die Wiener Landesregierung gefertigt, richtet sich, nach Anführung der Aktenzahl und dem Vermerk "J, Staatsbürgerschaft" links oben, namentlich an den nunmehrigen Beschwerdevertreter Dr. N und beginnt nach den Worten "Sehr geehrter Herr Doktor" inhaltlich wie folgt: "Zu Ihren Anträgen vom 27. September 1993 und 15. Novembe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 94/01/0336

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §56;StbG 1985 §39 Abs1;StbG 1985 §41 Abs1;StbG 1985 §42;StbG 1985 §43 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann auf Grund des § 41 Abs 1 StbG 1985 iVm § 43 Abs 3 StbG 1985 weder angenommen werden, daß die belangte Behörde (LReg) einen Bescheid erlassen hat, ohne hiefür zuständig zu sein, noch daß es sich um... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

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