Das Verwaltungsgericht Wien fasst durch seinen Richter Dr. KÖHLER in der Beschwerdesache des A. B. wegen der Nichtumsetzung des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichts vom 19.12.2025, VGW-152/007/14211/2025, den BESCHLUSS: I. Die „Säumnisbeschwerde wegen der Nichtumsetzung des Erkenntnisses“ wird gemäß § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. römisch eins. Die „Säumnisbeschwerde wegen der Nichtumsetzung des Erkenntnisses“ wird gemäß Paragraph 31, Absatz eins, VwGVG als ... mehr lesen...