IM NAMEN DER REPUBLIK gekürzte Ausfertigung gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG gemäß Paragraph 29, Absatz 5, VwGVG Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Eidlitz über die Säumnisbeschwerde vom 25.08.2016 des T. A. (Erstbeschwerdeführer), der E. R. (Zweitbeschwerdeführerin), des Ab. A. (Drittbeschwerdeführer) und der Al. A. (Viertbeschwerdeführerin), alle vertreten durch RA, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht der Wiener Landesregierung, Magistratsabteilung 35, St... mehr lesen...