Entscheidungen zu § 1 Abs. 1 StbG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/7 2002/01/0266

Aus den unbekämpften Feststellungen im angefochtenen Bescheid und der unstrittigen Aktenlage ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde 1977 als ehelicher Sohn des Raul B. geboren. Dieser wurde 1949 als ehelicher Sohn des Juan Ernesto B. geboren. Dieser wiederum wurde 1908 als ehelicher Sohn des Antonio B. geboren, der 1880 als ehelicher Sohn des Joseph B. geboren wurde. Letzterer schließlich wurde 1845 in Romans bei Görz (Gorizia) geboren und ist am 28. Dezemb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.10.2003

RS Vwgh 2003/10/7 2002/01/0266

Index: L00060 LandesbürgerL42000 Staatsbürgerschaft19/01 Staatsvertrag von St. Germain41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: Regelung der Heimatverhältnisse 1863 §2;Regelung der Heimatverhältnisse 1863 §5;StbG 1918 §1 Abs1;StbG 1965 §7 Abs1;StV 1919 Art72 lita;StV 1919 Art74;
Rechtssatz: Geht man davon aus, dass Antonio B.(geb. 1880) und Juan Ernesto B.(geb. 1908) - Letzterer aufgrund seiner ehelichen Abstammung von Anton... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.10.2003

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