Entscheidungen zu § 71 SPG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/4/22 97/01/0623

Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. Oktober 1996 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Löschung der im Zusammenhang mit einem Vorfall vom 22./23. Juli 1990 erhobenen erkennungsdienstlichen Daten und Ausfolgung sämtlicher angefertigter Lichtbilder und Negative, in eventu auf Ausfolgung sämtlicher von ihm im Zusammenhang mit dem genannten Vorfall angefertigter Lichtbilder und Negative, abgewiesen. Ihrer Begründun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1998

RS Vwgh 1998/4/22 97/01/0623

Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/01 Sicherheitsrecht
Norm: JGG §6;SPG 1991 §71;SPG 1991 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die ratio legis der § 6 ff JGG wird durch das Evidenthalten der erkenntungsdienstlichen Daten eines jugendlichen Straftäters nicht vereitelt. Den berechtigten Interessen dieses Straftäters an weitestgehender Hintanhaltung einer Verbreitung seiner personenbezogenen Daten wird nämlich durch § 71 SPG 1991... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1998

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