BESCHEID Die Datenschutzkommission hat unter dem Vorsitz von Dr. SPENLING und in Anwesenheit der Mitglieder Dr. BLAHA, Dr. DUSCHANEK, Dr. KLEIN, Dr. SOUHRADA-KIRCHMAYER und Dr. STAUDIGL sowie des Schriftführers Mag. SUDA in ihrer Sitzung vom 20. August 2002 folgenden Beschluss gefasst: Spruch: Die Beschwerde des O aus Wien (Beschwerdeführer) vom 2. Februar 2002 gegen die Bundespolizeidirektion Wien (belangtes Organ) wegen Verletzung des Rechts auf Auskunft ... mehr lesen...