Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.01.2015, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausschreibung in eventu von Teilen davon, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Primär ric... mehr lesen...