Entscheidungsgründe: /
Begründung: Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 01.03.2013, Zl. B3 432.778-1/2013/7E, wies der Asylgerichtshof in der vom Beschwerdeführer mit Antrag vom 8. Jänner 2013 initiierten Asylangelegenheit dessen Beschwerde gemäß §§ 3, 8 und 10 AsylG 2005 – unter anderem die erstinstanzliche Ausweisungsentscheidung betreffend – als unbegründet ab. Dieses Erkenntnis erwuchs mit der Zustellung an den Rechtsvertreter am 06.03.2013 in Rechtskraft. Mit Erkenntnis vom 01.03... mehr lesen...