Entscheidungen zu § 40 Abs. 2 SPG

Landesverwaltungsgericht Wien

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2019/7/12 VGW-102/013/1627/2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch seine stundenlange Anhaltung mit mehr als 1.300 anderen Personen auf der Fläche vor dem Renault-Gebäude zwischen Laaerberg-Brücke und Absbergsteg sowie durch die anschließende Wegweisung aus dem verordneten Sicherhei... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.07.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2019/7/12 VGW-102/013/1600/2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde der Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwälte OG, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ihre stundenlange Anhaltung mit mehr als 1.300 anderen Personen auf der Fläche vor dem Renault-Gebäude zwischen Laaer-Berg-Brücke und Absbergsteg sowie durch die anschließende Wegweisung aus dem verordneten Sicherheitsb... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.07.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2019/7/12 VGW-102/013/1837/2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Helm über die Beschwerde des Frau A. B., vertreten durch Rechtsanwälte, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch ihre stundenlange Anhaltung mit mehr als 1.300 anderen Personen auf der Fläche vor dem Renault-Gebäude zwischen Laaer-Berg-Brücke und Absbergsteg sowie durch die anschließende Wegweisung aus dem verordneten Sicherheitsbere... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 12.07.2019

TE Lvwg Erkenntnis 2018/2/14 VGW-102/067/9086/2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG des Herrn Ing. P. W., Wien, V.-gasse, wegen Verletzung in subjektiven Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Landespolizeidirektion Wien, am 21.05.2017, in 1140 Wien, durch Anhaltung, Identitätsfeststellung, Durchsuchung, Verweis aus dem Sicherheitsbereich und ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 14.02.2018

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