IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Burgenland erkennt durch seinen Richter Mag. Aminger über die Maßnahmenbeschwerde von Frau BF, geb. ***, ***, ***, wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwältin RA in ***, vom 23.09.2024, hinsichtlich eines am 23.08.2024, um 22:10 Uhr, ausgesprochenen Betretungsverbots für das an der Adresse ***, ***, befindliche Wohnhaus, samt einem Umkreis von 100 m um dieses, sowie eines Annäherungsverbotes an ihren Gatten AA... mehr lesen...