IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG des Herrn A. B., Wien, C.-gasse, vertreten durch Rechtsanwälte OG, wegen Verletzung in Rechten infolge Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Exekutivbeamte der Landespolizeidirektion Wien am 02.08.2018 in Wien, D.-Straße, zu Recht e r k a n n t: 2. Gemäß § 28 Abs. 1 und 6 VwGVG wird die Beschw... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Nussgruber über die Beschwerde der U. s.r.o., SK-... B., …, vertreten durch Rechtsanwalt, gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 B-VG wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch die gewaltsame Öffnung der Eingangstüre zum Geschäftslokal in Wien, S.-straße, am 18.06.2015, um ca. 22:00 Uhr, gegen die Landespolizeidirektion Wien als belangte Behörde, nach Durchführung... mehr lesen...