Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.12.2015 beantragte die Beschwerdeführerin durch ihren Stiftungsvorstand beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (im Folgenden: LG) die Bestellung der XXXX als Stiftungsprüferin gemäß § 20 Abs. 1 Privatstiftungsgesetz (PSG) für die Jahre 2016, 2017 und 2018. Mit Schriftsatz vom 14.12.2015 beantragte die Beschwerdeführerin durch ihren Stiftungsvorstand beim Landesgericht für Zivilre... mehr lesen...