Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX2018 stellten die Beschwerdeführer (BF) einen gemeinsamen Antrag auf Rückzahlung von im VerfahrenXXXX des Landesgerichts für Zivilrechtssachen XXXX zu viel bezahlten Pauschalgebühren. In diesem Verfahren hätten sie mit Klage vom 28.07.2015 als Kläger zwei beklagte Parteien auf Rechtsunwirksamkeit eines Vergleichs geklagt und den Streitgegenstand gemäß § 56 JN mit EUR 50.000 bewertet. Aufgrund einer Streitwertbemängelung sei der Streitwer... mehr lesen...