Norm: RAO §15ZPO §27RATG §7 Abs3
Rechtssatz: Auch in Verfahren mit absoluter Anwaltspflicht ist die kleine LU ausreichend für die Vertretungsbefugnis bei einer bloßen Befundaufnahme außerhalb der mündlichen Streitverhandlung, die nach TP 7 Abs 2 RATG zu entlohnen ist. Anmerkung 0000050 Entscheidungstexte 4 R 1/99y Entscheidungstext LG Feldkirch 02.02.1999 4 ... mehr lesen...