Entscheidungsgründe: Zu 1.): Nach Erstattung einer Rekursbeantwortung durch die beklagte Partei brachte die Klägerin zusätzlich zu ihrem Rekurs noch eine Äußerung zur Rekursbeantwortung der beklagten Partei und einen Kurzbrief mit einer Urkundenvorlage ein. Diese weiteren Schriftsätze waren zurückzuweisen, weil jeder Partei grundsätzlich nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zusteht. Weitere Äußerungen dazu sind im Gesetz nicht vorgesehen (stRsp RIS-Just... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Landwirtin. Sie nahm 2002 und 2003 am Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL 2000) teil. 1995 hatte sie bereits einmal eine Förderung nach einem früheren ÖPUL erhalten. Die Teilnahme am ÖPUL 2000 wurde von der beklagten Partei auf Grund der Verordnung (EG) Nr 1257/1999 des Rates vom 17. 5. 1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbeklagten situierte Niederlassung eines katholischen Frauenordens und Schulerhalterin der Katholischen Bildungsanstalt der Kindergärtnerinnen der B***** Schwestern in *****. Die Zweitbeklagte ist nach innerkirchlichen Zuständigkeitsregeln die Oberbehörde der Erstbeklagten in Schulangelegenheiten im Sinne des § 20 Abs 2 Privatschulgesetz (PrivSchG). Die Erstbeklagte ist eine im Diözesansprengel der Zweitbe... mehr lesen...