Norm: DSt 1990 §1 Abs1 C1RATG §2 Abs1RL-BA 1977 §50 Abs1ABGB §864a
Rechtssatz: Seit der Liberalisierung des Kostenrechtes sind Kostenvereinbarungen „nach oben und nach unten" grundsätzlich zulässig. Das besondere Vertrauensverhältnis, das zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten anlässlich der
Begründung: eines Vertretungsverhältnisses vorauszusetzen ist, begründet allerdings eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwaltes, dass im Vollmachtsf... mehr lesen...