Norm: RATG §11 Abs2EO §74
Rechtssatz: Für Kosten von Kostenbestimmungsanträgen gilt ebenso wie für das Kostenrekursverfahren Quotenkompensation, nicht nur wenn der Gegner eine Gegenäußerung erstattet. Entscheidungstexte 40 R 204/13s Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.09.2013 40 R 204/13s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...