Entscheidungen zu § 93 Abs. 3 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1985/11/12 2Ob611/84

Begründung: Die klagende Partei behauptet, die zweitbeklagte Partei Firma Ing. C Ges.m.b.H. habe als persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei die im Ausgleichsverfahren Sa 14, 15/81 des Kreisgerichtes Wels zur Zahlung auch für die erstbeklagte Partei übernommenen Ausgleichsquoten nicht bezahlt, sodaß nach erfolgter Mahnung die ursprüngliche Ausgleichsforderung von insgesamt S 730.228,60 s.A. wiederaufgelebt sei. Da der klagenden Partei im Ausgleichsverfahren das... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1985

RS OGH 1934/5/24 2Ob270/34

Norm: GmbHG §93 Abs3
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vorweisung und Zulassung der Benützung der Bücher einer aufgelösten GmbH besteht nach Beendigung der Liquidation und Löschung im Handelsregister nicht gegenüber dem letzten Liquidator, sondern nur gegenüber dem nach § 93 Abs 3 GmbHG bestellten Verwahrer, dem die Bücher tatsächlich übergeben worden sind. Entscheidungstexte 2 Ob 270/34 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1934

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