Begründung: Ein Gläubiger hatte die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft mbH beantragt, seinen Antrag aber zurückgezogen. Mit Beschluß vom 20.1.1998 faßte das Konkursgericht gemäß § 71b Abs 1 KO idF des IRÄG 1997 den Beschluß, daß der Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens nicht eröffnet werde. Dieser Beschluß erwuchs in Rechtskraft. Ein Gläubiger hatte die Eröf... mehr lesen...
Norm: ALöschG §1GmbHG §60GmbHG §84GmbHG §89 Abs1
Rechtssatz: Die Eintragung eines Generalversammlungsbeschlusses auf Fortsetzung der Gesellschaft im Firmenbuch hat - nur deklarative Wirkung. Ist demnach die Gesellschaft - unbeschadet des im Firmenbuch eingetragenen Fortsetzungsbeschlusses - etwa mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen nicht rechtswirksam fortgesetzt worden, hat sich an deren kraft Gesetzes eingetretenen Zusta... mehr lesen...