Entscheidungsgründe: Das Stammkapital der seit 29.1.1963 im Handelsregister eingetragenen beklagten Partei beträgt seit 24.2.1967 S 450.000. Mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 21.1.1987 wurde die beklagte Partei aufgefordert, binnen 6 Monaten ab Rechtskraft des Beschlusses einen notariell beurkundeten Generalversammlungsbeschluß über die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere über die Erhöhung des Stammkapitals au... mehr lesen...
Norm: GmbHGNov 1980 ArtIII §8
Rechtssatz:
Nach rechtskräftiger Auflösung einer GmbH durch Gerichtsbeschluß gemäß Art III § 8 GmbHGNov 1980 ist ein Fortsetzungsbeschluß in Verbindung mit der Nachholung der Kapitalerhöhung unzulässig. Nach rechtskräftiger Auflösung einer GmbH durch Gerichtsbeschluß gemäß Artikel römisch drei, Paragraph 8, GmbHGNov 1980 ist ein Fortsetzungsbeschluß in Verbindung mit der Nachholung der Kapitalerhöhung un... mehr lesen...
Begründung: Das Stammkapital der seit 13. März 1972 im Handelsregister des Erstgerichtes eingetragenen M*** Wohnbaugesellschaft mbH beträgt S 100.000. Mit Beschluß vom 22. Jänner 1987, ON 15, brachte das Erstgericht dieser Gesellschaft zur Kenntnis, daß gemäß Artikel III § 4 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, BGBl. Nr. 320, alle am 1. Jänner 1986 bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung, wenn das Stammkapital geringer als S 500.000 sei, eine Stammkapitalerhöhung au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHGNov 1980 ArtIII §8 AußStrG § 16 heute AußStrG § 16 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Ansicht des Rekursgerichtes, das Erstgericht habe die Auflösung der Gesellschaft zu Recht ausgesprochen, weil nicht innerhalb der Anpassungsfrist ein angepaßter Gesell... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 5. September 1975 zu HRB 2201 die W*** Transport Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St. Anton am Arlberg eingetragen. Das Stammkapital beträgt 100.000 S. Das Erstgericht brachte mit Beschluß vom 23. Jänner 1987, ON 15, der Gesellschaft zur Kenntnis, daß gemäß Artikel III § 4 des Bundesgesetzes vom 2. Juli 1980, mit dem das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung geändert wird, BGBl. Nr. 320 (im folgenden: GmbHN... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 J1 AußStrG §9 J3GmbHGNov §8 ArtIII ProkG §1 Abs3 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, über die von ihm in der Zeit vom 1. März 1949 bis 31. Dezember 1949 als Gesellschafter und Geschäftsführer der klagenden Partei für den "B.-Verein" empfangenen Aufträge und die daraus resultierenden Provisionsgewinne Rechnung zu legen, kostenpflichtig in der Erwägung ab, daß ein Verstoß gegen das in § 24 Abs. 1 und 2 GesmbHG. normierte Konkurrenzverbot nicht vorliege. Der übereinstimmende Parteiwille sei - so stellt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §8 GmbHG § 8 heute GmbHG § 8 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991
Rechtssatz:
Die Übertragung einer Vertretung ist keine wiederkehrende Leistung; die Verpflichtung, eine Vertretung namens oder für Rechnung eines Dritten auszuüben, ist eine Dauerleis... mehr lesen...