Begründung: Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Übertragung von Geschäftsanteilen zur Eintragung im Firmenbuch an. Er begehrte auch die Eintragung eines von zwei Gesellschaftern hinsichtlich ihrer Geschäftsanteile einem Mitgesellschafter eingeräumten Veräußerungs- und Belastungsverbotes im Sinne des § 364c ABGB. Der Geschäftsführer der Gesellschaft mbH meldete am 25. 8. 1999 Änderungen der Stammeinlagen und die Üb... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1995 beschlossen die Gründungsgesellschafter Ing.Johann E*****, Dr.Georg G*****, Dr.Kamel K***** und Mag.Bernhard T***** die Errichtung einer Gesellschaft mbH mit der Firma NW-PK Planungs- und Errichtungsgesellschaft mbH und einem Stammkapital von 500.000 S. Die Gesellschafter übernahmen in der genannten Reihenfolge Stammeinlagen von 175.000, 250.000, 50.000 und 25.000 S. P IV. der Satzung bestimmte eine Teilbarkeit der Geschäftsan... mehr lesen...
Norm: FBG §15 Abs1GmbHG §76 Abs2GmbHG §79 Abs1
Rechtssatz: Die Abtretung künftig entstehender Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist schon im Gründungsstadium mit Wirkung frühestens ab Eintragung der Gesellschaft im Firmenbuch möglich. Die Abtretung muß aber in der Satzung erlaubt sein und bedarf der Form eines Notariatsaktes. Eine sofort und vor der Eintragung der Gesellschaft wirksame Abtretung setzt eine einstimmige... mehr lesen...
Norm: GmbHG §79 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage der Teilbarkeit von GmbH - Anteilen ohne diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Grundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 530/76 Entscheidungstext OGH 18.02.1976 1 Ob 530/76 Veröff: SZ 49/23 = GesRZ 1976,130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0060377 ... mehr lesen...