Entscheidungsgründe: Seit 16. 10. 1995 waren die Kläger als technische Angestellte bei der Firma I***** I***** EntwicklungsgesmbH (im folgenden Ausgleichsschuldnerin genannt) beschäftigt. Die Kläger waren neben zwei weiteren Gesellschaftern mit Einlagen in gleicher Höhe am Stammkapital von S 1,000.000,-- mit je S 250.000,-- beteiligt. Um konjunkturbedingte Schwankungen im Auftragsentwicklungsbereich auszugleichen, wurden verschiedene Eigenprodukte entwickelt. Im Wesentlichen wur... mehr lesen...