Entscheidungen zu § 65 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2003/4/24 6Ob187/02x

Entscheidungsgründe: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin wurde vom Beklagten und seinem Bruder mit Gesellschaftsvertrag vom 16. 5. 1983 gegründet. Das Stammkapital betrug 500.000 S. Bei Gründung wurden 250.000 S bar eingezahlt. Das nicht eingezahlte Stammkapital wurde von der Gesellschaft nicht eingefordert. Seit 7. 5. 1986 war der Beklagte alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer. Am 12. 3. 1998 wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.2003

TE OGH 1994/4/28 6Ob563/94

Begründung: Am 19. Februar 1987 wurde über das Vermögen des Sohnes des Beklagten der Konkurs eröffnet. Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. März 1987 gründete der Beklagte mit zwei weiteren Gesellschaftern die S***** Gesellschaft mbH (folgend nur Gesellschaft mbH) als "Auffanggesellschaft" und zahlte auf seine Stammeinlage von 450.000 S die Hälfte ein. Die einzige Geschäftsführerin der Gesellschaft mbH hatte nur die Tätigkeit einer Büroangestellten zu verrichten, während tatsächlic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.04.1994

RS OGH 1967/12/19 8Ob330/67 (8Ob331/67), 1Ob752/77, 6Ob563/94, 6Ob187/02x

Norm: GmbHG §35 Z2GmbHG §63GmbHG §65GmbHG §82 Abs3
Rechtssatz: Vorzeitige Einzahlungen eines Gesellschafters auf seine Stammeinlage - vor der Einforderung durch die Generalversammlung - sind wirksam. Der betreffende Gesellschafter kann in diesem Fall aber nicht von der Gesellschaft den Einsatz der ihm hiedurch erwachsenen bankmäßigen Zinsen verlangen; eine derartige Vereinbarung widerspräche dem § 82 Abs 3 GmbHG. Entscheidun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1967

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