Norm: GmbHG §6GmbHG §6aGmbHG §63 Abs5
Rechtssatz: Die nachträgliche Änderung der Bareinlage in eine Sacheinlage im Wege einer Satzungsänderung ist zulässig, wenn - mangels Erfordernis einer Gründungsprüfung - die Sacheinlage der Werthaltigkeitsprüfung des Firmenbuchgerichtes standhält. Entscheidungstexte 4 R 60/08p Entscheidungstext OLG Graz 15.05.2008 4 R 60/08p ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6GmbHG §63 Abs5
Rechtssatz: Unter dem Begriff "verdeckte (verschleierte) Sacheinlage" werden Bareinlagen verstanden, die mit einem Rechtsgeschäft zwischen der Kapitalgesellschaft und dem einlegenden Gesellschafter in zeitlicher und sachlicher Hinsicht derart gekoppelt sind, dass - unter Umgehung der Sachgründungsvorschriften - wirtschaftlich der Erfolg einer Sacheinlage erreicht wird, etwa weil die Barmittel umgehend als Entgelt fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die ALU-S*** Metallbaugesellschaft mbH (im folgenden kurz: Firma ALU-S***) schuldet dem Kläger auf Grund des Versäumungsurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 11. Dezember 1986, 30 Cg 826/86, S 81.400 sA. Mit Beschluß des Titelgerichtes vom 3. März 1987 (= 15 E 3106/87 des Exekutionsgerichtes Wien) wurde dem Kläger zur Hereinbringung seiner Forderung von insgesamt (einschließlich der Zinsen und Kosten) S 106.553,92 die Exekution durch Pfändung und Überweisung ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §63 Abs5
Rechtssatz: Die Übergabe eines (gedeckten) Schecks an den Geschäftsführer reicht auch dann zur Leistung der Stammeinlage aus, wenn die Schecksumme einem überschuldeten Konto gutgebracht wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 555/89 Entscheidungstext OGH 27.06.1989 4 Ob 555/89 Veröff: WBl 1989,340 = RdW 1989,364 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §63 Abs5
Rechtssatz: Leistung der ausstehenden Stammeinlage durch Zahlung von Geschäftsschulden ohne ausdrückliche Widmung. Entscheidungstexte 4 Ob 555/89 Entscheidungstext OGH 27.06.1989 4 Ob 555/89 Veröff: WBl 1989,340 = RdW 1989,364 6 Ob 61/98h Entscheidungstext OGH 23.04.1998 6 Ob 61/98h ... mehr lesen...