Norm: ALöschG §1GmbHG §60GmbHG §84GmbHG §89 Abs1
Rechtssatz: Die Eintragung eines Generalversammlungsbeschlusses auf Fortsetzung der Gesellschaft im Firmenbuch hat - nur deklarative Wirkung. Ist demnach die Gesellschaft - unbeschadet des im Firmenbuch eingetragenen Fortsetzungsbeschlusses - etwa mangels Erfüllung der materiellrechtlichen Voraussetzungen nicht rechtswirksam fortgesetzt worden, hat sich an deren kraft Gesetzes eingetretenen Zusta... mehr lesen...
Über das Vermögen der Firma St. GesmbH wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 18. 5. 1981 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte von den beiden Beklagten als Bürgen und Zahlern die Bezahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die sich auf die Beschäftigung von Dienstnehmern der Firma St. GesmbH in den Monaten September und Oktober 1981 grunden. Die Firma St. GesmbH schulde der Klägerin rückständige Sozialversicherungsbeiträge. Am 13. 3. 1975 seien die beiden Beklagten ... mehr lesen...
Norm: dGmbHG §60 Z4GmbHG §84 Z4
Rechtssatz: Die durch die Eröffnung des Konkursverfahrens bewirkte Auflösung der Gesellschaft bedeutet noch nicht Aufhören ihrer Rechtspersönlichkeit. Erst mit vollständiger Veräußerung und Verteilung des Vermögens hört sie zu bestehen auf. Entscheidungstexte 6 Ob 22/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 22/62 ... mehr lesen...