Begründung: Die G***** Privatstiftung ist zu FN ***** des Landesgerichts Salzburg im Firmenbuch eingetragen; ihr Sitz war in U*****. Der Privatstiftung liegt die Stiftungsurkunde vom 10. 11. 1995 zugrunde, als Stifter traten 10 Personen auf. Am 11. 5. 2010 fassten die Stifter die Stiftungsurkunde in Form eines Notariatsakts neu und beschlossen die Verlegung des Sitzes der Privatstiftung nach L*****. Die Vorinstanzen wiesen übereinstimmend den Antrag des Stiftungsvorstands auf... mehr lesen...
Norm: FBG §10 Abs1GmbHG §51 Abs1KO §3 Abs1
Rechtssatz: Zur Anmeldung einer während des Konkurses der Gesellschaft erfolgten Firmenänderung ist nur der Masseverwalter legitimiert. Entscheidungstexte 6 Ob 145/02w Entscheidungstext OGH 20.02.2003 6 Ob 145/02w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117477 ... mehr lesen...