Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** AG, *****, vertreten durch Dr. Kurt Berger und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4
Rechtssatz: Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist von der gesetzlichen Konzeption her nicht darauf angelegt, zeitabhängige und potentiell auch mit Nichtgesellschaftern abschließbare Verträge, die überdies teilweise schuldrechtliche Regelungen enthalten, in ihren Einzelheiten aufzunehmen. Hier: Ergebnisabführungsvertrag. Entscheidungstexte 6 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §9ABGB §914 IIIgGmbHG §4
Rechtssatz: Korporative Regelungen des Gesellschaftsvertrags sind jedenfalls solche, die nicht nur für derzeitige, sondern auch für künftige Gesellschafter und Dritte von Bedeutung sind, also der Komplex der Gesellschaftsorganisation als Verbandsverfassung. Derartige als Satzung im materiellen Sinn zu qualifizierende korporative Regelungen sind nach deren Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusa... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Die Fixierung des Bilanzstichtages und damit des Geschäftsjahres ist fakultativer Bestandteil der Satzung und obliegt den Gesellschaftern und nicht den Geschäftsführern. Die Änderung eines einmal festgelegten Bilanzstichtages erfordert einen Gesellschafterbeschluß. Auf die Eintragung im Firmenbuch sind die Regeln über die Satzungsänderung anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Wenn die Satzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine Bestimmung über das Geschäftsjahr enthält, kann vom Willen der Gesellschafter ausgegangen werden, daß das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Entscheidungstexte 6 Ob 193/97v Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 193/97v Veröff SZ 70/151 ... mehr lesen...
Norm: FBG §5 Z3GmbHG §4GmbHG §51HGB §277
Rechtssatz: Die Eintragung des Bilanzstichtages im Firmenbuch schon vor der Einreichung des Jahresabschlusses ist im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen, jedenfalls aber zulässig und zweckmäßig. Entscheidungstexte 6 Ob 193/97v Entscheidungstext OGH 17.07.1997 6 Ob 193/97v Veröff SZ 70/151 ... mehr lesen...